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Mit der Betreuung nach §45b bieten wir Ihnen und Ihren Angehörigen Entlastung im Alltag, individuelle Begleitung und die Förderung der Selbstständigkeit.

Nutzen Sie den monatlichen Entlastungsbetrag und erhalten Sie die Unterstützung, die Sie brauchen – genau dann, wenn Sie sie benötigen.

Betreuung nach §45b – Unterstützung, die den Alltag erleichtert

„Für mehr Leichtigkeit im Alltag – Ihre Unterstützung mit Herz und Hand.“

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Garde Pflege Leistung

Ihre Vorteile der Betreuung nach §45b
im Überblick

Entlasten Sie Ihren Alltag durch unsere Betreuungsleistungen. Wir begleiten Sie bei täglichen Aufgaben, fördern Ihre Selbstständigkeit und bieten flexible Unterstützung, die durch den monatlichen Entlastungsbetrag finanziert werden kann. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen, um das Leben einfacher und angenehmer zu gestalten.

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Entlastungsleistungen

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, um den Alltag zu erleichtern.

Förderung der Selbstständigkeit

Maßnahmen, die darauf abzielen, die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu erhalten und zu fördern.

Alltagsbegleitung

Unterstützung im täglichen Leben, wie bei Freizeitaktivitäten, Haushaltsaufgaben oder Spaziergängen.

Finanzielle Unterstützung

Pflegebedürftige können den Entlastungsbetrag nutzen, um Betreuungs- und Hilfsangebote zu finanzieren.

Entlastung und Betreuung nach §45b: Mehr Unterstützung im Alltag

Die Betreuung nach §45b SGB XI bietet Ihnen wertvolle Entlastungsleistungen, die den Pflegealltag für Angehörige und Pflegebedürftige erleichtern. Durch Alltagsbegleitung, wie Unterstützung bei Freizeitaktivitäten oder Haushaltsaufgaben, fördern wir die Selbstständigkeit und Lebensqualität.

Mit der finanziellen Unterstützung durch den Entlastungsbetrag können Sie zusätzliche Betreuungs- und Hilfsangebote problemlos nutzen.

Benötigen Sie Unterstützung?

125 Euro

Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Finanzierung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

1 bis 5

Alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5 können die Leistungen nach §45b in Anspruch nehmen.

4 Millionen

40 %

In Deutschland gibt es über 4 Millionen Pflegebedürftige, die Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen haben.

Bis zu 40 % der Pflegesachleistungen können in zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen umgewandelt werden, um den Alltag flexibler zu gestalten.

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Mehr Lebensqualität – mit unserer Betreuung nach §45b immer an Ihrer Seite.

Benjamin Schwartzmann

Geschäftsführer

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